Medienausleihe und -rückgabe
Zur Medienausleihe wird ein Bibliotheksausweis benötigt.
Wenn Sie noch keinen Bibliotheksausweis haben, erfahren Sie hier, was Sie zur Anmeldung tun müssten.
Die Medienausleihe ist in der Regel kostenlos.
Gebühren sind nur für das Entleihen von Konsolenspielen oder für Fernleihbestellungen zu bezahlen.
Die konkreten Kosten können Sie dem Gebuehrentarif der Bibliothek entnehmen.
Für die Ausleihe der Medien steht Ihnen ein Selbstverbuchungs-Terminal zur Verfügung. Sie können den Vorgang durch den Ausdruck einer Quittung abschließen.
Bitte halten Sie für die Medienausleihe Ihren Bibliotheksausweis bereit.
Nach Abschluss der Medienausleihe können Sie sich eine Ausleihquittung am Selbstverbucher ausdrucken. Dieser entnehmen Sie das Rückgabedatum Ihres Mediums.
Sie können sich aber auch über Ihr Leserkonto einen Überblick über entliehene Medien und deren Leihfristen verschaffen.
Auch die Medienrückgabe wird über das Selbstverbuchungs-Terminal erledigt. Nach erfolgter Rückbuchung der Medien können Sie eine Rückgabequittung erstellen.
Für die Medienrückgabe ist der Bibliotheksausweis nicht erforderlich!
Sie können sich nach der Medienrückgabe eine Rückgabequittung ausdrucken (=Beenden mit Quittung).
Alternativ können Sie sich in Ihrem Benutzerkonto einloggen und etwaige ausstehende Medienrückgaben kontrollieren.
Sie können beim Rückgabevorgang aber auch die Anzahl der aufgelegten Medien mit der Anzahl der am Bildschirm des Selbstverbuchers angezeigten Medien abgleichen.
Unser Tipp! Nehmen Sie sich vor allem bei der Rückgabe ausreichend Zeit und lassen Sie die Medien auf dem Selbstverbucher liegen, bis die Rückbuchung vollständig abgeschlossen ist.
Die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien können Sie verlängern. Dieses ist online und auch vor Ort in der Bibliothek möglich. Halten Sie hierzu Ihre Zugangsdaten für Ihr Leserkonto bereit.
Medien, deren Leihfrist bereits über die gewährte Kulanz hinaus überschritten ist oder Medien, die durch Kunden vorbestellt wurden, sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Beachten Sie bitte auch, dass eine telefonische Leihfristverlängerung nicht möglich ist.
Entliehene Medien können online oder vor Ort in der Bibliothek von Ihnen vorgemerkt werden. Sobald das Medium zurückgegeben wird, werden Sie benachrichtigt. Zur Abholung liegt das Exemplar 7 Öffnungstage für Sie bereit.
Je nach Wunsch werden Sie postalisch oder per eMail über das Eintreffen Ihres vorgemerkten Mediums benachrichtigt.
Bitte beachten Sie: Jede Vormerkung ist gebührenpflichtig und kostet 0,50€.
Medien, die auch nach Ablauf der gewährten Kulanz nicht zurückgebracht wurden, werden automatisiert von der Bibliothek angemahnt. Eine Leihfristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. In diesem Fall bitten wir Sie möglichst zeitnah um eine Rückgabe.
Die im Zusammenhang mit der Leihfristüberschreitung entstehenden Mahn- und Säumnisgebühren sind von Ihnen bei der Rückgabe zu begleichen. Über die Höhe informiert Sie der Gebührentarif.
Die Einhaltung der Leihfrist obliegt Ihrer Sorgfaltspflicht. Sie können sich bei der Ausleihe eine Ausleihquittung erstellen, derer Sie das Rückgabedatum entnehmen können. Online können Sie jederzeit über Ihr Benutzerkonto Leihfristen kontrollieren.
Auf Wunsch kann die Bibliothek Sie per eMail 2 Tage vor Fristablauf sowie unmittelbar am Tag des Fristablaufs an die Rückgabe erinnern.